Eine Abmahnung muss bestimmte Kriterien erfüllen, damit sie auch rechtswirksam ist. Eine Abmahnung muss nicht unbedingt schriftlich erfolgen, jedoch ist es ratsam dieses zu tun.
Folgende Kriterien müssen bei einer Abmahnung erfüllt werden:
- Beschreibung des arbeitsvertragswidrigen Verhaltens. Hier muss eine genaue Tatbeschreibung erfolgen. Auch die Angabe von dem Ort, Datum, Uhrzeit und gegebenenfalls auch Zeugen müssen genannte werden. Die Tat muss so genau wie möglich beschrieben werden.
- Der Arbeitgeber muss bei einer Abmahnung ausdrücklich das Verhalten des Arbeitsnehmers schriftlich missbilligen und den Mitarbeiter auf das richtige Verhalten hinweisen. (Dieses erfolgt ebenfalls in der Abmahnung schriftlich)
- Der Arbeitgeber muss den Arbeitnehmer in der Abmahnung darauf hinweisen welche Konsequenzen bei einer Wiederholung des Verhaltens auf ihn zukommen.
Sollte eine dieser Kriterien nicht erfüllt worden sein, so ist die Abmahnung vom arbeitsrechtlichen Standpunkt aus gesehen, unwirksam !
Wichtig zu beachten ist ebenfalls, dass der Arbeitnehmer nach einer Abmahung die Möglichkeit einer Anhörung erhält. Sollte er zu diesem Fall nicht gehört worden sein, so werden die grundrechtlich geschützten Persönlichnkeitsrechte des Arbeitnehmers verletzt. (ArbG Frankfurt/Oder, Az 6 Ca 61/99)
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