Leistungen des Arbeitslosengeld II auch genannt ALG II erhalten alle Personen die dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen. Das heißt alle Personen, die hilfsbedürftig und erwerbsfähig sind haben Anspruch auf das Arbeitslosengeld II.
Ausnahmen:
1. Personen unter 15 Jahren und Personen ab dem Alter von 65 haben kein Anspruch auf Arbeitslosengeld II
2. Personen, die nicht erwerbsfähig sind.
Personen, die z.B. aufgrund Krankheit oder auch einer Behinderung auf eine absehbare zeit nicht mindestens 3 STunden pro Tag arbeiten können haben keinen Anspruch auf das Arbeitslosengeld II. Auch Personen, die länger als 6 Monate stationär behandelt werden haben keinen Anspruch. Diese Personen werden der Sozialhilfe zugeordnet. (Hilfe zum Lebensunterhalt = HLU)
3. Personen, die Ihren Aufenthaltsort nicht in Deutschland haben.
Personen, die Ihren gewöhnlichen Aufenthaltsort nicht in Deutschland haben, stehen nach Auffassung der Arbeitsagentur auch nicht dem deutschen Arbeitsmarkt zur Verfügung und haben somit keinen Anspruch auf das Arbeitslosengeld II. Diese Regelung gilt sowohl für Deutsche als auch für Ausländer.
Leistungen des Arbeitslosengeld II |
Für ALG II Berechtigte wird monatlich eine sogenannte Regelleistung in Höhe von 347,00 Euro bezahlt. Diese Regelleistung ist in allen Bundesländern gleich ! Wenn Sie in einer sogenannten Bedarfsgemeinschaft leben erhält der Partner 90% der Leistung .... also 311,00 Euro. Kinder und Jugendliche bis 14 Jahren erhalten eine Pauschalleistung von 207,00 Euro pro Kind. Jugendlich bis zum 18. Lebensjahr erhalten ebenfalls eine Pauschalleistung im Rahmen vom Arbeitslosengeld II in Höhe von 278,00 Euro.
Für Alleinerziehende besteht der Anspruch auf einen sogenannten Mehrbedarfszuschlag (§21 SGB II)
Zusätzliche Leistungen zur Regelleistung vom ALG II
Zusätzlich zu den Regelleistungen haben bestimmte Personengruppe auch Anspruch auf folgende Erstattungen oder weitere finanzielle Hilfe
1. ALG II Hilfe für Wohnungskosten und Heizungskosten
Eine Grundlage ist hier jeweils bei der Arbeitsagentur zu erfragen, da es hier individuelle Ansprüche gibt.
Zuschlag für ehemalige Arbeitslosengeldempfänger
Für ehemalige Arbeitslosengeld Empfänger besteht die Möglichkeit einen Zuschuss zu erhalten. Für maximal 2 Jahre haben Sie die Möglichkeit einen Zuschusse in Höhe von bis zu 160,00 Euro und für Verheiratete Paare von bis zu 320,00 Euro zu erhalten. (§24 SGB II)
Gesetzliche Rentenversicherung
die Beiträge für die gesetzliche Rentenversicherung werden weiterhin für Sie als ALG II Empfänger gezahlt. Es werden weiterhin Beiträge in Höhe von 40,00 Euro monatlich in die Rentenversicherung eingezahlt. Dennoch ist es gerade in diesem Bereich empfehlenswert, auch wenn nicht so viel Geld zur Verfügung steht, sich privat abzusichern. Wir empfehlen gerade hier die Absicherung einer Riesterrente.
ALG II Zuverdienst - was können Sie beim Arbeitslosengeld II dazu verdienen ? Hartz IV Zuverdienst |
Die bei Inkrafttreten der Hartz IV Gesetze ursprünglich vorgesehene Regelung zum Zuverdienst wurde im Oktober 2005 zu Gunsten der Leistungsbezieher geändert.
Seit Oktober 2005 gilt folgende neue Regelung zu Gunsten des Arbeitslosen:
Hier können Sie als Arbeitslosengeld II Empfänger bzw. Hartz IV Empfänger weitere Zusatzleistungen aufgrund es Zuverdienst erhalten.
Der anrechnungsfreie Grundfreibetrag beträgt 100,00 Euro vom Bruttoverdienst. Folgende Leistunten sind in diesem Grundfreibetrag enthalten:
1. Werbekostenpauschale in Höhe von 15,33 Euro
2. Absetzbeträge für die private Riesterrente
3. private Versicherungen in Höhe von 30,00 Euro und Fahrtkosten.
Wenn Sie höhere Nebeneinkommen erziehlen so wird wie folgt der Zuverdienst bzw. Nebenverdient zum ALG II bzw. Arbeitslosengeld II berechnet:
von 101,00 Euro - 799,00 Euro sind 20% anrechnungsfrei.
zwischen 800,00 Euro und 1.200,00 Euro sind 10% anrechnungsfrei.
Bei Bedürftige mit Kind sind bei 1.500,00 Euro 10% anrechnungsfrei
Erzielt ein Mitglied eine Bedarfsgemeinschaft Einkommen, dessen monatliche Höhe € 400 übersteigt, kann es die Fahrtkosten mit € 0,20 pro Kilometer absetzen, sofern darüber hinaus die Summe der abzugsfähihgen Beträge gemäß § 11 II Nr. 3-5 SGB II die Grenze von € 100 übersteigt.
ALG II - Arbeitslosengeld II - Hartz IV - geringfüge Beschäftigung |
400 Euro Job - Minijob
Minijobs sowie auch 400 Euro Jobs werden nach folgender Regelung begünstigt:
Die Anrechnung auf das ALG II erfolgt folgendermaßen:
von 101,00 Euro - 799,00 Euro sind 20% anrechnungsfrei.
zwischen 800,00 Euro und 1.200,00 Euro sind 10% anrechnungsfrei.
Bei Bedürftige mit Kind sind bei 1.500,00 Euro 10% anrechnungsfrei
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