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Maximale tägliche Arbeitszeit - maximale Arbeitszeiten

Die tägliche Arbeitszeit, die maximal am Tag gearbeitet werden kann beträgt 10 Stunden pro Tag. Diese Arbeitzeit darf allerdings nicht zur Regel werden und auch im Arbeitsvertrag so nicht vereinbart werden. 10 Stunden pro Tag ist eine Ausnahme. Innerhalb von 6 Monaten muss eine Arbeitszeit im Durchschnitt von 8 Stunden für den Arbeitnehmer gewährleistet sein !

maximale wöchentliche Arbeitszeit

Nach dem Arbeitszeitgesetz dürfen Sie in der Woche höchstens 48 Stunden arbeiten aber auch hier gibt es zu der wöchentlich maximalen Arbeitszeit eine Ausnahme:

Das Arbeitszeitgesetz lässt es zu, auch ohne bestimmten Grund bis zu 60 Stunden in der Woche zu arbeiten, allerdings darf innerhalb von 6 Monaten der Druchschnitt von 8 Stunden nicht überschritten werden.

 

Arbeitszeit Pausen - Pausenregelung währen der Arbeitszeiten

Das Arbeitszeitgesetz schreibt Mindestpausen für Arbeitnehmer vor. Dieses gilt für Betriebe und Unternehmen mit oder ohne Betriebsrat. Auch sind die Pausen in der Arbeitszeit gleichgültig, ob Ihr Arbeitgeber sich nach Tarifverträgen richtet oder nicht.

Als Arbeitnehmer haben Sie die Verpflichtung auch die Pausen einzuhalten auch wenn Sie sich fit genug fühlen durch zu arbeiten !

Folgende Pausen sind einzuhalten:

- wenn Sie bis zu 6 Stunden täglich arbeiten, sind Sie nicht verpflichtet eine Pause zu nehmen.

- wenn Sie über 6 Stunden - 9 Stunden täglich arbeiten, dann stehen Ihnen mindestens eine 30 minütige Pause zu.

- wenn Sie täglich über 9 Stunden arbeiten, dann stehen Ihnen mindenstens 45 Minuten Pause zu.

 

Arztbesuch Arbeitzeit

Wenn der Termin für Ihren Arztbesuch nur während der Arbeitszeit möglich ist, so benötigen Sie eine ärztliche Bescheinigung von Ihrem Arzt, damit Sie Anspruch auf eine Bezahlung für diese Zeiten erhalten.

Grundsätzlich sollten Sie aber beachten, dass Arztbesuche ausschließlich während der Freizeit getätigt werden sollen, Aussnahme natülich bei Notfällen.



Mutterschutz Arbeitzeit


Die tägliche Arbeitszeit für schwangere Arbeitnehmerinnen betragt täglich maximal 8,5 Stunden.

Der Arbeitgeber hat den Arbeitsplatz der Arbeitnehmerin so zu gestelten, dass die Gesundheit und das Leben von Mutter und Kind nicht gefährdet wird.

Folgende Einschränkkungen hat das Gesetz hierfü vorgesehen:

- schwere, körperliche Arbeit ist verboten

- Akkordarbeit, Mehrarbeit bzw. Überstunden, Nachtarbeit, Sonntagsarbeit und Arbeit an Feiertagen sind verboten.

- wenn Sie ein ärztliches Zeugnis haben, dass der Arzt Ihnen verbietet jegliche Tätigkeit nachzugehen, weil die Fortdauer der Arbeit das Leben bzw. die Gesundheit des Kindes oder der Mutter gefährdet, so ist es dem Arbeitgeber nicht erlaubt Sie weiter zu beschäftigen.

Wenn Ihr Arbeitgeber Sie nicht mehr auf Ihren bisherigen Arbeitsplatz einsetzen kann, z.B. aus den o.g. Gründen, so muss er Ihnen als schwangere Person einen zumutbaren Arbeitsplatz anbeiten bzw. umsetzen.


 

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