-
 

Arbeitsrecht - Arbeitszeit - Arbeitszeiten / wöchtentliche Arbeitszeit - maximale Arbbeitszeiten . . . . . .
 


 

Arbeitsrecht bei Makler24 Thema - Ausbildungsvertrag - Azubi  

Ausbildungsvertrag

Häufig gestellte Fragen zum Thema Arbeitsrecht

bitte wählen Sie Ihren Bereich:

Abfindung
Abmahnung
Arbeitsgericht Prozess
Arbeitslosengeld II
Arbeitsvertrag
Arbeitszeit
Ausbildungsvertrag

Berufsunfähigkeit
Bürotemperatur

Elternzeit
Entfernungspauschale

Feiertage
Firmenwagen

Gehalt
geringfügig Beschäftigte

Krankheit
Kündigung
Kündigungsfrist
Kündigungsschreiben

Mutterschutz

Personalakte
Probezeit

Rauchen
Rufbereitschaft

Scheinselbständigkeit
Schwangerschaft

Urlaub
Urlaubsanspuch
Urlaubsgeld

Weihnachtsgeld

Zeugnis

 


Rechtsschutz Versicherung

Rechtsschutzversicherung Vergleich

Rechtsschutz
Rechtsschutz Selbständige
Mietrechtsschutz
Vermieterrechtsschutz

Verkehrsrechtsschutz

 




Impressum / AGB

Impressum
AGB

 

Besuchen Sie auch unsere Rechtsportale / Themen rund um das Recht und Rechtsschutz

- Arbeitsrecht


 
 

Anwalt Abfindung - Rechtsanwalt - Anwaltsberatung Arbeitsrecht Abfindung - Anwalt


Rechtsschutz Arbeitszeiten - Rechtsanwalt und Anwalt für Arbeitsrecht - Anwaltsberatung online für arbeitsrechtliche Angelegenheiten - Ausbildungsvertrag - Rechtsschutz für Auszubildende und Azubi



Inhalt des Ausbildungsvertrag

Sie haben einen Ausbildungsplatz gefunden, dann ist der erste Schritt in das Berufsleben die Unterzeichnung des Ausbildungsvertrages. Wenn Sie als Azubi noch nicht das 18. Lebensjahr erreicht haben so müssen Ihre Eltern als gesetzliche Vertreter den Berufsausbildungsvertrag für Sie unterschreiben.

Die Ausbildungsverträge können unterschiedlich gestaltet werden aber sollten folgende Grundvoraussetzungen erfüllen:

1. Für welchen Beruf werden Sie ausgebildet. (Art und Beruf der Ausbildung)

2. Beginn und Ende der Ausbildung

3. Welche Ausbildungsmaßnahmen Sie außerhalb des Betriebes bzw. des Unternehmens besuchen müssen. Zum Beispiel die Berufsschule oder auch andere Ausbildungsmaßnahmen.

4. Dauer der täglichen Ausbildungszeit

5. Die Probezeit in der Ausbildung. Hier muss im Ausbildungsvertrag vermerkt sein wie lange die Probezeit ist. Sie darf mindestens einen Monat und höchstens 4 Monate betragen.

6. Ihre Ausbildungsvergütung - Ihr Lohn als Auszubildender.

7. Urlaub des Auszubildenden. Hier muss im Vertrag stehen wieviel Urlaub Ihnen als Auszubildender zusteht.

8. Kündigungsfristen. Kriterien unter welchen Umständen der Ausbildungsvertrag gekündigt werden kann.

9. wirksame andere Verträge, wie z.B. Tarifverträge oder auch Betriebsvereinbarungen.

Ausbildungsvertrag Probezeit

Die Probezeit in der Ausbildung. Hier muss im Ausbildungsvertrag vermerkt sein wie lange die Probezeit ist. Sie darf mindestens einen Monat und höchstens 4 Monate betragen.

Während der Probezeit kann das Ausbildungsverhältnis jederzeit ohne Einhalten einer Kündigungsfrist gekündigt werden. Dieses ist für beide Parteien ... also für den Arbeitgeber sowie für den Auszubildenden möglich.

Auch wenn Ihr Kind noch nicht volljährlich ist, so kann es den Ausbildungsvertrag auch ohne Ihre Genehmigung kündigen. In der Probezeit ist dieses ohne eine Kündigungsfrist möglich ! Wenn der Auszubildende von seinen Eltern die Genehmigung zum Ausbildungsvertrag erhalten hat, darf er gemäß § 113 Abs. 1 BGB in allen damit zusammenhängenden Angelegenheiten selbst entscheiden.

 

Ausbildungsvertrag Kündigung

Die Ordentliche Kündigung

Vorab kann Ihnen der Arbeitgeber ... also Ihr Ausbildungsplatz nach Ablauf der Probezeit nicht ordentlich kündigen. Sie als Auszubildender haben aber die Möglichkeit mit einer First von 4 Wochen das Ausbildungsverhältnis zu kündigen. Diese Kündigungsfrist gilt nach Ablauf der Probezeit.

Die Fristlose Kündigung

Der Ausbilder hat die Möglichkeit wenn ein wichtiger Grund vorliegt das Aubildungsverhältnis fristlos zu kündigen. (§22 Abs. 2 Nr. 1 BBiG. Es ist nur dann eine fristlose Kündigung möglich, wenn dem Ausbilder die Fortsetzung des Ausbildungsverhältnis bis zum Ablauf der Ausbildungzeit nicht zuzumuten ist. Hierbei sind alle Umstände unter Abwägung der Interessen beider Parteien zu berücksichtigen.

Die Anforderungen einer fristlosen Kündigung unterliegen sehr strengen Anforderungen bei den Arbeitsgerichten. Je länger der Auszubildende bereits in Ausbildung ist um so schwerwiegender müssen die Verstösse gegen den Ausbildungsvertrag auch sein.

Wichtig !

Ohne eine vorherige Abmahnung ist eine firstlose Kündigung eines Auszubildenden unwirksam ! ( Verstoßes gegen das Ultima Ratio Prinzip )

Folgende Gründe können zu einer fristlosen Kündigung des Ausbildungsverhältnis führen:

1. Kommen Sie als Auszubildender wiederholt zu spät zur Arbeit oder Fehlen am Ausbildungsplatz unentschuldigt oder versäumen überbetriebliche Ausbildungszeiten bzw. die Berufsschule kann dieses unter Umständen zu einer fristlosen Kündigung führen.

2. Wenn Sie z.B. während der Ausbildungszeit Straftaten begangen haben.

4. Androhung von Gewalt gegenüber Ihren Vorgesetzten oder auch Ihren Kollegen

5. Wenn Sie sich nicht in die betriebliche Ordnung eingliedern können

6. Sie ermächtigen sich den Urlaub ohne Erlaubnis selber anzutreten.

 



 

Unser Tipp zum Thema Arbeitsrecht

 Schützen Sie sich als Arbeitsnehmer vor Rechtsstreitigkeiten im Arbeitsbereich mit einer Arbeitsrechtsschutz

stark rabattierte Sondertarife
kostenloser Vergleich bei Top Rechtsschutz VersicherungBeitrags- und Leistungsvergleich
Sofortabschluss

Arbeitsrechtsschutz - Berufsrechtsschutz für Arbeitnehmer

Aspect Online-Finanzdienstleistungen im Vergleich









copyright 1999 - 2011 Angelika Heine alle Rechte vorbehalten

Inhaber der Urheberrechte für diesen Artikel ist Angelika Heine Kopie, Weiterverbreitung oder Weiterverarbeitung, insbesondere zum kommerziellen Gebrauch, sind nur mit ausdrücklicher Genehmigung gestattet.

Für veröffentlichte Artikel oder Informationen kann für die Vollständigkeit und Richtigkeit keine Gewährleistung übernommen werden.

Aktuelle Artikel zur Rechtsschutz:

Die Familien Rechtsschutz Ihr Recht bzw. Ihre Rechtsschutzversicherung für Familien . Aber auch Gewerbebetreibende benötigen unbedingt eine Rechtsschutz. Hier bieten die Versicherungen den sogenannten Gewerblicher Rechtsschutz an. Die Privat Rechtsschutz ist eine der wichtigsten Versicherungen für Privatpersonen geworden. Schützen Sie sich rechtzeitig gegen Rechtsstreitigkeiten. Ihre Arbeit ist Ihre Existenz, schützen Sie sich als Arbeitnehmer rechtzeitig mit einer Arbeitsrechtsschutz

günstige Rechtsschutzversicherung - Hausratversicherung Vergleich - Unfallversicherung günstig - KFZ Versicherung online Vergleich - jetzt vergleichen und billig abschliessenRechtsschutz am 22 Maerz 2011