Unter einer Berufsunfähigkeit versteht man eine dauernde Beeinträchtigung der Ausübung Ihren Berufs, die z.B. durch Krankheit, durch einen Unfall oder durch eine Invalidität hervorgerufen worden ist. Die Berufsunfähigkeit muss duch einen Arzt bestätigt werden.
Unterschied Berufsunfähigkeit und Erwerbsunfähigkeit |
Bei der Berufsunfähigkeit geht es in erster Linie um Ihren ausgeübten Beruf. Wenn Sie diesen aufgrund Krankheit, Unfall oder Invalidität nicht mehr ausüben können und dieses durch einen Arzt bestätigt wird, so sind die in Ihrem Beruf, berufsunfähig. Sie können allerdings durch diese Berufsunfähigkeit noch andere Berufe ausüben. Beispiel: Sie sind Krankenpfleger und werden in ihrem Beruf aufgrund einer Lähmung in den Beinen berufsunfähig. So können Sie immer noch in einem anderen Berufs z.B. als Pförtner arbeiten. Hier kann Sie allerdings eine gute private Berufsunfähigkeitsversicherung schützen.
Bei dem Begriff Erwerbsunfähigkeit handelt sich um eine tatsächliche Unfähigkeit zu Arbeiten. Das heißt die erkrankte Person kann nur noch eingeschränkt oder gar keinen Beruf mehr ausüben. Der Gesetzgeber hat hierzu folgende Regelung verfasst:
Seit dem 01.01.2001 erhält eine volle Erwerbsminderungsrente derjenige, der weniger als 3 Stunden auf dem Arbeitsmarkt tätig sein kann und eine allgemeine Wartezeit von 60 Kalendermonaten von erfüllt hat. Eine halbe Erwerbsminderungsrente erhält, wer zwischen 3 und weniger als 6 Stunden arbeiten kann.
Gegen die Berufsunfähigkeit kann man sich versichern. Der Versicherungsfall liegt im allgemeinen bei mindestens 50 Prozent Berufsunfähigkeit vor. Mit der privaten Absicherung der Berufsunfähigkeit über einen Versicherungsvertrag ist automatisch auch die Erwerbsunfähigkeit versicher
private Absicherung für die Berufsunfähigkeit |
Gegen des Risikos der Berufsunfähigkeit können Sie sich privat absichern. Dieses sollten Sie auch auf Empfehlung von Verbraucherorganisationen tun.
Zwischen folgende Absicherung zur Berufsunfähigkeit
können Sie wählen:
- als selbständige Berufsunfähigkeitsversicherung
- als Risikoversicherung mit Einschluss einer Berufsunfähigkeitzusatzversicherung (BUZ)
- als Kapital- oder Rentenversicherung mit Einschluss einer BUZ
- als Basisrente mit Einschluss einer BUZ
- in Kombination mit einem Aktien- oder Rentenfonds
Wir empfehlen eine die Berufsunfähikgeitsversicherung selbständig abzuschließen.... also ohne eine Kombination. Wenn Sie z.B. eine Berufsunfähigkeitsversicherung in Verbindung mit einer privaten Rentenversicherung wählen, so ist dieses ein Vertrag. Wenn Sie dann z.B. in einen finanziellen Engpass geraten und diese Kombination betragsfrei bzw. kündigen haben Sie den Schutz für Ihren Rentenversicherung und auch für Ihre Berufsunfähigkeit verloren. Bei separat abgeschlossenen Verträgen können Sie in diesem Fall die Rentenversicherung beitragsfrei stellen bzw. kündigen und Ihren wichtigen Schutz zur Berufsunfähigkeit behalten !
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