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Voraussetzungen für die Pendlerpauschale bzw. Entfernungspauschale

Seit dem 1. Januar 2007 wurde entschieden, dass die Entfernungspauschale erst ab dem 21. Kilometer gewährt wird. Nach wie vor bleibt, dass ab dem 21. Kilometer eine Pendlerpauschale von 30 Cent gezahlt werden. Maximal dürfen pro Jahr 4.500,00 Euro abgesetzt werden, wobei diese Regelung für Behinderte je nach Behinderungsgrad nicht gilt.

Die Pendlerpauschale gilt für jeden Tag, den Sie gearbeitet haben... also für jeden Arbeitstag und die kürzeste Strecke zur Arbeit, einmal pro Strecke. Wie immer gibt es auch Ausnahmen.... so zum Beispiel können unter bestimmten Voraussetzungen auch längere Strecken akzeptiert werden, wenn zum Beispiel die Strecke verkehrsgünstiger ist und regelmäßig genutzt wird.

neue Pendlerpauschale verstößt gegen die Verfassung

Der Bundesfinanzhof hat in einem Beschluss entschieden (10.01.2008, veröffentlichet: 23.01.2008), dass aus deren Sicht die neue Entfernungspauschale bzw. Pendlerpauschale verfassungswidrig ist. Bisher wurden 2 Klagen vom Bundesfinanzhof an das Bundesverfassungsgericht eingereicht. Ob die neue Pendlerpauschale verfassungskonform oder verfassungswidrig ist wird erst noch das Bundesverfassungsgericht entscheiden. Das Urteil wird vo Ende 2008 nicht erwartet.

Wie sollen Sie sich bei der Steuererklärung nun verhalten ?

Solange die Entscheidung vom Bundesverfassungsgericht noch nicht gefallen ist, können Steuerzahler auf Ihrer Lohnsteuerkarte die Pendlerpauschale für Fahrten zur Arbeit ab dem ersten Kilometer an als Freibetrag eintragen. Diese Regelung gilt allerdings nur vorläufig ! Ebenfalls ist zu beachten, dass wenn das Bundesverfassungsgericht die Entfernungspauschale als verfassungskonform ansieht, dass eventuell Aussetzungszinsen veranschlagt werden können. (6 % pro Jahr)

Mit welchem Verkehrsmittel habe ich Anspruch auf dei Entfernungspauschale

Solange Sie nicht mit dem Flugzeug fliegen, werden alle anderen Verkehrsmittel bei der Steuererklärung anerkannt. Zum Beispiel: Ihr Auto, Busfahrten, Motorrad, Fahrrad.

Die Entfernungspauschale gilt unabhängig vom gewählten Verkehrsmittel. Arbeitnehmer können mithin die Entfernungspauschale auch dann beanspruchen, wenn sie mit dem Bus, dem Motorrad, dem Boot, dem Fahrrad oder auch in einer Fahrgemeinschaft den Weg zum Arbeitsplatz zurücklegen. Ausnahme: Flugzeug. Bei einer Fahrgemeinschaft können sowohl der Fahrer als auch alle Mitfahrer die Entfernungspauschale für sich beanspruchen. Es wird hier auch nicht zwischen Eheleuten unterschieden. Wenn Ehegatten gemeinsam zur Arbeit fahren, kann somit jeder für sich die Entfernungspauschale in der Steuererklärung absetzen.

Entfernungspauschale bei Fahrgemeinschaften

Der Fahrer der Fahrgemeinschaft und auch alle Mitfahrer können die volle Pendlerpauschale in Anspruch nehmen.

Fahrgemeinschaft Ehepaar - Eheleute

Auch Ehepaare können wenn Sie den gleichen Weg zur Arbeit mit dem gleichen Fahrzeug fahren die Pendlerpauschale in Anspruch nehmen (Fahrgemeinschaft Eheleute). Beide Partner haben den Anspruch auf die Entfernungspauschale wie in einer Fahrgemeinschaft.




 

 

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