-
 

Arbeitsrecht Gehalt - Lohn - Entgeld . . . . . .
 


 

Arbeitsrecht bei Makler24 Thema - Gehalt  

Arbeitsrecht Gehalt

Häufig gestellte Fragen zum Thema Arbeitsrecht

bitte wählen Sie Ihren Bereich:

Abfindung
Abmahnung
Arbeitsgericht Prozess
Arbeitslosengeld II
Arbeitsvertrag
Arbeitszeit
Ausbildungsvertrag

Berufsunfähigkeit
Bürotemperatur

Elternzeit
Entfernungspauschale

Feiertage
Firmenwagen

Gehalt
geringfügig Beschäftigte

Krankheit
Kündigung
Kündigungsfrist
Kündigungsschreiben

Mutterschutz

Personalakte
Probezeit

Rauchen
Rufbereitschaft

Scheinselbständigkeit
Schwangerschaft

Urlaub
Urlaubsanspuch
Urlaubsgeld

Weihnachtsgeld

Zeugnis

 


Rechtsschutz Versicherung

Rechtsschutzversicherung Vergleich

Rechtsschutz
Rechtsschutz Selbständige
Mietrechtsschutz
Vermieterrechtsschutz

Verkehrsrechtsschutz

 




Impressum / AGB

Impressum
AGB

 

Besuchen Sie auch unsere Rechtsportale / Themen rund um das Recht und Rechtsschutz

- Arbeitsrecht


 
 

Rechtsanwalt - Anwalt - Arbeitsrecht und Feiertage - anwaltliche Beratung Lohn und Gehalt


Streitigkeiten um Ihren Lohn oder Ihr Gehalt - schützen Sie sich mit einer Rechtsschutz für Arbeit bzw. Arbeitsrechtsschutz Versicherung



Wer hat Anspruch auf Lohn bzw. Gehalt ?

Wieviel Anspruch Sie auf Lohn bzw. Gehalt haben können Sie in Ihrem Arbeitsvertrag nachlesen. Dort muss das Ihnen zustehende Gehalt festgelegt sein. Der Arbeitsvertrag muss nicht in schriftlicher Form vereinbart werden. Dieser kann auch mündlich erfolgen. Jedoch raten wir Ihnen immer Vereinbarungen rund um Ihr Gehalt oder auch andere Vereinbarungen schriftlich mit dem Arbeitgeber festzuhalten.

Im Arbeitsvertrag sind auch weitere Gehaltsleistungen (Grafikationen) niedergeschrieben. So zum Beispiel auch Zahlungen wie das Weihnachtsgeld oder Urlaubsgeld. Je nach Tarifvertrag ist es auch möglich noch weitere zusätzliche Sonderzahlungen zu erhalten.

Arbeitsausfall - wann wird mein Lohn bzw. Gehalt gezahlt ?

Der Arbeitsvertrag ist ein sogenannter Austausvertrag, dass heißt:

ohne Arbeit .... kein Lohn.

Doch auch hier gibt es Ausnahmen, wo der Arbeitnehmer auch bei Arbeitsausfall ein Recht auf sein Gehalt hat.

zum Beispiel:

- bei bezahlten Urlaub

- bei Krankheit

- vor und nach der Entbindung gemäß dem gesetzlichen Mutterschutz.

Weitere Aussnahmen für einen Anspruch auf Ihr Gehalt bzw. Lohn bei Arbeitsausfall sind:

Verhinderung aus persönlichen Gründen (§616 Satz 1 BGB)

mögliche Gründe können hier sein:

Umzug , Heirat, Beerdigung eines nahen Angehörigen, wichtige Behördengänge, Zeugenaussage vor Gericht, oder auch die Betreuung eines im Haushalt lebenden kranken Kindes unter 8 Jahren. Hier ist ein ärztliches Attest notwendig. Dieses muss bestätigen, dass das Kind krank ist und betreut werden muss.

Verhinderung wegen Stellensuche (§629 BGB / 616 Satz 1 BGB)

Wenn Ihr Arbeitsverhältnis bereits gekündigt worden ist, so können Sie von Ihrem Arbeitger verlangen, dass er Ihnen eine angemessene Zeit zur Arbeitsssuche gewährt. Zur Arbeitssuche gehören auch zum Beispiel Vorstellungsgespräche.

Der §629 BGB beinhaltet nicht die Verpflichtung bei Arbeitsausfall aufgrund einer Stellensuche auch die Gehaltsfortzahlung. Verpflichtung einer Fortzahlung Ihres Gehaltes ergibt sich aber aus dem § 616 Satz 1 BGB) in Verbindung mit einem gekündigten Arbeitsverhältnis.

Zahlungsverzug bei meinem Gehalt bzw. Lohn - Arbeitergeber zahlt kein Gehalt - was nun ?

Im Arbeitsvertrag ist festgelegt zu welcher Zeit Ihr Gehalt vom Arbeitgeber gezahlt werden muss. Wenn Ihr Gehalt trotz vertraglicher Regelung nicht pünktlich auf Ihren Konto ist, haben Sie als Arbeitnehmer das Recht auf Zurückhaltung Ihrer Arbeitsleistung bis Ihr Arbeitgeber das noch ausstehnede Gehalt bzw. die Gehälter bezahlt hat.

weitere Informationen rund um das Gehalt bzw. Gehälter

Hier können Sie sich direkt im Gehalt Rechner Ihr Gehalt ausrechnen

Gehalt für bestimmt Berufe bzw. Berufsgruppen finden Sie gleich hier unter dem Thema Gehalt

 

 

 

 




 

 

Unser Tipp zum Thema Arbeitsrecht

 Schützen Sie sich als Arbeitsnehmer vor Rechtsstreitigkeiten im Arbeitsbereich mit einer Arbeitsrechtsschutz

Firmenwagen Privatnutzungstark rabattierte Sondertarife
kostenloser Vergleich bei Top Rechtsschutz VersicherungBeitrags- und Leistungsvergleich
Sofortabschluss

Arbeitsrechtsschutz - Berufsrechtsschutz für Arbeitnehmer

Aspect Online-Finanzdienstleistungen im Vergleich









copyright 1999 - 2011 Angelika Heine alle Rechte vorbehalten

Inhaber der Urheberrechte für diesen Artikel ist Angelika Heine Kopie, Weiterverbreitung oder Weiterverarbeitung, insbesondere zum kommerziellen Gebrauch, sind nur mit ausdrücklicher Genehmigung gestattet.

Für veröffentlichte Artikel oder Informationen kann für die Vollständigkeit und Richtigkeit keine Gewährleistung übernommen werden.

Aktuelle Artikel zur Rechtsschutz:

Die Familien Rechtsschutz Ihr Recht bzw. Ihre Rechtsschutzversicherung für Familien . Aber auch Gewerbebetreibende benötigen unbedingt eine Rechtsschutz. Hier bieten die Versicherungen den sogenannten Gewerblicher Rechtsschutz an. Die Privat Rechtsschutz ist eine der wichtigsten Versicherungen für Privatpersonen geworden. Schützen Sie sich rechtzeitig gegen Rechtsstreitigkeiten. Ihre Arbeit ist Ihre Existenz, schützen Sie sich als Arbeitnehmer rechtzeitig mit einer Arbeitsrechtsschutz

günstige Rechtsschutzversicherung - Hausratversicherung Vergleich - Unfallversicherung günstig - KFZ Versicherung online Vergleich - jetzt vergleichen und billig abschliessenRechtsschutz am 22 Maerz 2011