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gesetzliche Kündigungsfrist für Arbeitnehmer - Schutz mit einer Arbeitsrechtsschutz



Kündigungsfrist für eine ordentliche Kündigung

Arbeitnehmer haben die Möglichkeit mit einer Frist von vier Wochen zum 15. eines Monats oder zum Ende eines Kalendermontas zu kündigen. Regelungen die einzeln getroffen worden sind oder auch tarifliche Regelungen gehen grundsätzliche den gesetzlichen Regelungen vor !

Auch Arbeitgeber müssen sich an die Kündigungsfristen halten. Gerade bei Arbeitsverhältnissen, die bereits seit langem bestehen gibt es unterschiedliche Kündigungsfristen. Je nach Länge des Arbeitsverhältnisses verlängert sich auch die Kündigungsfristen des Arbeitgebers. Bei dieser Regelungen sind nur Beschäftigungszeiträume anzurechnen für Arbeitgeber über den 25 Lebensjahr. Bei jüngeren Arbeitnehmern wir die 4 Wochenfrist angewendet. Eine Ausnahme für jüngere Arbeitnehmer besteht dann, wenn z.B. tarifliche Arbeitsverträge oder Einzelregelungen getroffen worden sind.

 

Die Kündigungsfristen für Arbeitnehmer über den 25. Lebensjahr lauten wie folgt:

Wenn der Arbeitsvertrag bzw. das Arbeitsverhältnis

1.
2 Jahre bestanden hat, dann beträgt die Kündigungsfrist einen Monat zum Ende eines Kalendermonats

2.
5 Jahre bestanden hat, dann beträgt die Kündigungsfrist 2 Monate zum Ende eines Kalendermonats

3.
8 Jahre bestanden hat, dann beträgt die Kündigungsfrist 3 Monate zum Ende eines Kalendermonats

4.
10 Jahre bestanden hat, dann beträgt die Kündigungsfrist 4 Monate zum Ende eines Kalendermonats

5.
12 Jahre bestanden hat, dann beträgt die Kündigungsfrist 5 Monate zum Ende eines Kalendermonats

6.
15 Jahre bestanden hat, dann beträgt die Kündigungsfrist 6 Monate zum Ende eines Kalendermonats

7.
20 Jahre bestanden hat, dann beträgt die Kündigungsfrist 7 Monate zum Ende eines Kalendermonats

Bitte beachten Sie dass bei den gesetzlichen Kündigungsfristen Unterschiede zwischen der 4 Wochen Frist und der Monatsfrist bestehen. Wenn Sie mit einer 4 Wochen Frist (28 Tage) kündigen können, haben Sie als Arbeitnehmer die Möglichkeit noch Anfang des Montas auf dessen Ende hin zu kündigen. Beträge aber die Kündigungsfrist einen Monat müssen bereits das Arbeitsverhältnis im Vormonat kündigen !

Beispiel 4 Wochen Kündigungsfrist:

1.
Der Monat in den Sie kündigen wollen hat 30 Tage. Hier muss spätestens am 2. des Monats die Kündigung beim Arbeitgeber vorliegen.

2.
Der Monat in den Sie kündigen wollen hat 31 Tage. Hier muss spätestens am 3. des Monats die Kündigung beim Arbeitgeber vorliegen.

Außerordentliche Kündigung

Eine außerordentliche Kündigung wird dann ausgesprochen wenn ein wichtiger Grund zur Kündigung des Arbeitsverhältnisses vorliegt. Dieses gilt für zeitlich befristete Arbeitsverträge und unbefristete Arbeitsverträge. Die Kündigung erfolgt in der Regel fristlos ... also von heute auf morgen. Allerdings kann auch die fristlose Kündigung mit einer so genannten Auslauffris verbunden werden. Im § 314 des Bürgerlichen Gesetzbuches ist die außerordentliche Kündigung geregelt, jedoch bestehen wiederum für bestimmte Verträge auch spezielle Regelungen.

In jedem Fall muss bei einer außerordentlichen Kündigung ein ausreichender Grund für diese Art von Kündigung vorliegen. Ein Grund ist zum Beispiel, wenn unter Berücksichtigung aller Umstände und unter Berücksichtigung beider Interessen ... also des Arbeitgebers und des Arbeitnehmers, die Fortsetzung des Arbeitsverhältnissen unter Einhaltungen der normalen Kündigungsfristen unzumutbar geworden ist. (§ 314 Absatz 2 BGB). Zum Beispiel: schwere Beleidigung, unbegründete Arbeitsverweigerung, Werksdiebstahl und sexuelle Belästigung. Oftmals ist eine außerordentliche Kündigung nur dann wirksam, wenn im Vorfeld auch eine entsprechende Abmahnung seitens des Arbeitgeber erfolgt ist.

Voraussetzungen für die Wirsamkeit und die entsprechenden Anforderungen für eine außerordentliche Kündigung

1. die Kündigung muss schriftlich erfolgen

2. in der Kündigung muss eindeutig der Sachverhalt erklärt werden

3. die Kündigung muss an den Empfänger gehen

Voraussetzungen

1. Für eine außerordentliche Kündigung muss ein wichtiger Grund vorliegen.

2. Je nach dem wer die Kündigung ausgesprochen hat ( Arbeitgeber, Arbeitnehmer) muss für diese Person es unzumutbar sein, das Arbeitsverhältnis bis zu den gesetzlichen Kündigungsfristen weiterzuführen.

3. Die Kü+ndigung muss innerhalb einer 2-Wochen-Frist ausgesprochen werden §626 Absatz 2 Satz 1 BGB

4. Wenn ein Betriebrat in Ihrem Unternehmen tätig ist, so ist dieser vor der Kündigung zu hören.

Wenn Sie als Arbeitnehmer eine außerordentliche Kündigung erhalten , so haben Sie die Möglichkeit eine Kündigungsschutzklage vor dem Arbeitsgericht zu erheben. Eine Arbeitsrechtsschutz ist hier vom Vorteil

Kündigung Probezeit - Kündigungsfrist währen der Probezeit

Kündigungsfrist Probezeit während der Ausbildungzeit - Probezeit für Azubis

Die Probezeit in der Ausbildung. Hier muss im Ausbildungsvertrag vermerkt sein wie lange die Probezeit ist. Sie darf mindestens einen Monat und höchstens 4 Monate betragen.

Während der Probezeit kann das Ausbildungsverhältnis jederzeit ohne Einhalten einer Kündigungsfrist gekündigt werden. Dieses ist für beide Parteien ... also für den Arbeitgeber sowie für den Auszubildenden möglich.

Auch wenn Ihr Kind noch nicht volljährlich ist, so kann es den Ausbildungsvertrag auch ohne Ihre Genehmigung kündigen. In der Probezeit ist dieses ohne eine Kündigungsfrist möglich ! Wenn der Auszubildende von seinen Eltern die Genehmigung zum Ausbildungsvertrag erhalten hat, darf er gemäß § 113 Abs. 1 BGB in allen damit zusammenhängenden Angelegenheiten selbst entscheiden.

Kündigungsfristen Probezeit bei einem normalen Arbeitsverhältnis

Es kann eine Probezeit von höchstenst 6 Monaten vereinbart werden. Das Arbeitsverhältnis kann dann von beiden Parteien ... also Arbeitnehmer und Arbeitgeber mit einer Kündigungsfrist von 2 Wochen aufgehoben werden. Es gibt auch Ausnahmen wo die Probezeit länger als 6 Monate dauert. Bei einer Probezeit mit Beginn des siebten Monats unterliegt die Beendigung des Arbeitsverhältnisses der vierwöchigen Grundkündigungsfrist.

Nach Ablauf der Probezeit wird das Arbeitsverhältnis in einen unbefristetes Arbeitsverhältnis umgewandelt. Dann gelten die gesetzlichen Kündigungsfristen, wenn keine anderen Kündigungsfristen im Arbeitsvertrag vereinbart worden sind.

 




 

 

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