Arbeitnehmer haben die Möglichkeit mit einer Frist von vier Wochen zum 15. eines Monats oder zum Ende eines Kalendermontas zu kündigen. Regelungen die einzeln getroffen worden sind oder auch tarifliche Regelungen gehen grundsätzliche den gesetzlichen Regelungen vor !
Auch Arbeitgeber müssen sich an die Kündigungsfristen halten. Gerade bei Arbeitsverhältnissen, die bereits seit langem bestehen gibt es unterschiedliche Kündigungsfristen. Je nach Länge des Arbeitsverhältnisses verlängert sich auch die Kündigungsfristen des Arbeitgebers. Bei dieser Regelungen sind nur Beschäftigungszeiträume anzurechnen für Arbeitgeber über den 25 Lebensjahr. Bei jüngeren Arbeitnehmern wir die 4 Wochenfrist angewendet. Eine Ausnahme für jüngere Arbeitnehmer besteht dann, wenn z.B. tarifliche Arbeitsverträge oder Einzelregelungen getroffen worden sind.
Die Kündigungsfristen für Arbeitnehmer über den 25. Lebensjahr lauten wie folgt:
Wenn der Arbeitsvertrag bzw. das Arbeitsverhältnis
1.
2 Jahre bestanden hat, dann beträgt die Kündigungsfrist einen Monat zum Ende eines Kalendermonats
2.
5 Jahre bestanden hat, dann beträgt die Kündigungsfrist 2 Monate zum Ende eines Kalendermonats
3.
8 Jahre bestanden hat, dann beträgt die Kündigungsfrist 3 Monate zum Ende eines Kalendermonats
4.
10 Jahre bestanden hat, dann beträgt die Kündigungsfrist 4 Monate zum Ende eines Kalendermonats
5.
12 Jahre bestanden hat, dann beträgt die Kündigungsfrist 5 Monate zum Ende eines Kalendermonats
6.
15 Jahre bestanden hat, dann beträgt die Kündigungsfrist 6 Monate zum Ende eines Kalendermonats
7.
20 Jahre bestanden hat, dann beträgt die Kündigungsfrist 7 Monate zum Ende eines Kalendermonats
Bitte beachten Sie dass bei den gesetzlichen Kündigungsfristen Unterschiede zwischen der 4 Wochen Frist und der Monatsfrist bestehen. Wenn Sie mit einer 4 Wochen Frist (28 Tage) kündigen können, haben Sie als Arbeitnehmer die Möglichkeit noch Anfang des Montas auf dessen Ende hin zu kündigen. Beträge aber die Kündigungsfrist einen Monat müssen bereits das Arbeitsverhältnis im Vormonat kündigen !
Beispiel 4 Wochen Kündigungsfrist:
1.
Der Monat in den Sie kündigen wollen hat 30 Tage. Hier muss spätestens am 2. des Monats die Kündigung beim Arbeitgeber vorliegen.
2.
Der Monat in den Sie kündigen wollen hat 31 Tage. Hier muss spätestens am 3. des Monats die Kündigung beim Arbeitgeber vorliegen. |