In den meisten Unternehmen ist bereits das Rauchen am Arbeitsplatz verboten. Vielen Unternehmen ist die Gesundheit der Mitarbeiter sehr wichtig geworden. Der Arbeitgeber hat grundsätzlich das Recht das Rauchen während der Arbeitszeit zu verbieten. Auch kann der Arbeitgeber innerhalt des Firmengebäudes das Rauchen verbieten, da er das so genannte Hausrecht hat. Sollte der Arbeitgeber ein generelles Raucherverbot aussprechen, so unterliegt dieses der Mitbestimmung ... falls vorhanden, dem Betriebsrat. Sollte der Betriebsrat dem Rauchverbot am Arbeitsplatz zustimmen, so steht dieses verbindlich für alle Mitarbeiter !
Falls Sie einen kulanten Arbeitgeber haben und er das Rauchen ausdrücklich erlaubt, so dürfen Sie allerdings dieses nicht ausnutzen und weitere Raucherpausen für sich einrichten. Dieses ist grundsätzlich nicht erlaubt. Wenn Sie rauchen möchten, dann müssen Sie dafür auch Ihre gesetzlichen Ruhepausen dafür nutzen.
Auch wenn Ihr Arbeitgeber das Rauchen am Arbeitsplatz erlaubt hat, so können andere nichtrauchende Mitarbeiter einen Anspruch auf einen rauchfreien Arbeitplatz äußern. Nach § 3a Abs. 1 ArbStättV muss der Arbeitergeber Maßnahmen für Nichtraucher treffen, damit diese vor der Gefährdung Ihrer Gesundheit geschützt werden.
Auch wenn der Arbeitgeber das Rauchen erlaubt hat, so ist er nicht verpflichtet ein so genannten Raucherzimmer für die Raucher einzurichten ... auch wenn bereits ein Raucherzimmer vorhanden ist und Ihr Arbeitgeber dieses abschafft, so ist dieses vollkommen legitim.
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