Der Anspruch auf Urlaub ist im so genannten Bundesurlaubsgesetz festgelegt. So hat jeder Arbeitnehmer nach der gesetzlichen Regelung einen Urlaubsanspruch von 24 Werktagen. Nach dem Bundesurlaubsgesetz zählt auch der Samstang als Werktag, so dass auch Arbeitnehmer, die eine fünf Tage Woche arbeiten einen Anspruch von nur vier Wochen Urlaub haben ! Dieses sind die gesetzlichen Regelungen wenn nicht eine andere Vereinbarung in Ihrem Arbeitsvertrag bzw. Tarivertrag getroffen worden ist.
In den meisten Fällen werden im Arbeitsvertrag bessere Regelungen zum Urlaubsanspruch der Arbeitnehmer getroffen. Überprüfen Sie also in erster Linie Ihren Arbeitsvertrag bzw. Tarivertrag.
Wann habe ich Anspruch auf Urlaub ? |
Anspruch auf vollen Urlaub
Einen Anspruch auf Ihren vollen Urlaub haben Sie nach 6 Monaten..... also den Anspruch auf Urlaub erhalten Sie 6 Monate nach Bestehen des Arbeitsverhältnisses. Zeiten vom Betriebsvorgänger oder auch im Rahmen eines Ausbildungsverhältnisses werden angerechnet.
Anspruch auf Teilurlaub
Wenn das Arbeitsverhälnis vor Ablauf von 6 Monaten endet, haben Sie einen Anspruch auf den so genannten Teilurlaub. Ihnen stehen dann für jeden vollen Monat des Bestehens Ihres Arbeitsverhältnisses 1/12 des Jahresurlaubs zu. Weitere Informationen finden Sie im Bundesurlaubsgesetz 5 BUrlG.
Die Übertragung des Rechturlaubs kann nur unter bestimmten Voraussetzungen erfolgen. Sie konnten Ihren Urlaub aus bestrieblichen Gründen nicht nehmen. Z. B. wegen Mehrarbeit etc.) Der zweite Punkt wäre wenn Sie aus persönlichen Gründen Ihren Urlaub nicht nehmen konnten. Ein persönlicher Grund ist zum Beispiel, wenn Sie aufgrund länger andauernder Krankheit Ihren Urlaub nicht nehmen konnten. Der Resturlaub bleibt Ihnen allerdings immer bis zum 31.03.2008 des Folgejahres erhalten !
Wann verfällt mein Urlaub ? |
Der Resturlaub verfällt jeweils am 01.04. Wenn nichts anderes in Ihrem Arbeit- bzw. Tarifvertrag geregelt worden ist.
Ausnahme:
Der Resturlaub verfällt nich, wenn Sie zum Beispiel als Arbeitnehmer am 31.12 noch nicht 6 Monate beschäftigt gewesen sind und noch keinen Anspruch auf Urlaub hatten.
Hier gilt es zu unterscheiden zwischen dem Urlaubsentgeld und dem zusätzlich gezahlten Urlaubsgeld. Das Urlaubsentgeld ist die normale Lohnfortzahlung während Ihres Urlaubs. Das Urlaubsgeld hingegen ist eine Prämienzahlung, die in Ihrem Arbeitsvertrag oder auch Tarifvertrag zusätzlich vereinbart werden muss.
Urlaubsgeld Bereitschaftsdienst |
Wurde laut Ihrem Arbeitsvertrag- bzw. Tarifvertrag Urlaubsgeld vereinbart bzw. gewährt so muss auch der Bereitsschaftsdienst auf das Urlaubsgeld angerechnet werden.
Arbeitgeberwechsel Urlaubsanspruch |
Als Arbeitnehmer haben Sie Ihren Arbeitsplatz innerhalb eines Kalenderjahres gewechselt. Ihr neuer Arbeitgeber benötigt eine Urlaubsbescheinigung von Ihrem alten Arbeitgeber um festzustellen wieviel Urlaub Sie bereits genommen haben. Der neue Arbeitgeber muss Ihnen nur dann Urlaub gewähren, wenn eine solche Bescheinigung vorliegt. Sollte Ihr alter Arbeitgeber Ihnen keine Bescheinigung für den Urlaub ausstellen so können Sie hier Schadenersatzansprüche geltend machen.
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