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Das Weihnachtsgeld eine eine so genannte Grafikationszahlung des Arbeitgeber. Eine gesetzliche Regelung zum Weihnachtsgeld gibt es nicht. Jedoch sind im Laufe der Zeit etliche Gerichtsurteile aufgrund des Weihnachtsgeldes entstanden.
Muss ich bei Kündigung das Weihnachtsgeld zurückbezahlen ? |
Diese Antwort lässt sich pauschal nicht beantworten. Wichtig ist bei dieser Frage der Grund warum Ihr Arbeitgeber Ihnen das Weihnachtsgeld bezahlt hat. Je nach Grund kann der Arbeitgeber auch das Weihnachtsgeld zurückfordern, auch wenn dieses bereits ausgegeben worden ist !
1. Das erarbeitete Weihnachtsgeld
Ist Ihr Weihnachtsgeld Bestandteil des Lohns, so kann Ihr Arbeitgeber das ausgezahlte Weihnachtsgeld z.B. aufgrund einer Kündigung nicht zurückfordern.
Beispiel:
Das Weihnachtsgeld wird Ihnen anteilig pro Beschäftigungsmonat angespart und am Jahresende als Weihnachtsgeld ausgezahlt.
2. Bindungsklausel und Rückzahlungsklausel
Hat der Arbeitgeber mit Ihnen eine so genannte Bindungsklausel bzw. Rückzahlungsklausel vereinbart und Sie halten diese z.B. aufgrund einer Kündigung (Arbeitgeberwechsel) nicht ein, so müssen Sie das Ihnen ausgezahlte Weihnachtsgeld wieder zurückbezahlen.
Folgende Regelungen zur Bindungsklausel wurde vom Bundesarbeitsgericht bestimmt:
1. Bei einer Sonderzahlung von max. 100 Euro, muss der Arbeitgeber nichts zurückzahlen.
2. Bei einer Zahlung zwischen 100 Euro und einem Monatsgehalt ist eine Bindung bis zum 31.03. des Folgejahres zulässig.
3. Bei genau einem Monatsgehalt muss der Arbeitgeber auch den Kündigungstermin des 31.03. verstreichen lassen.
4. Bei einer Zahlung von mehr als einem Monatsgehalt ist eine Bindung bis zum 30.06. des Folgejahres erlaubt !
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