Welchen besonderen Schutz benötigen Beamte bei dem Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung?
Beamte sollten unbedingt bei Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung darauf achten, dass eine sogenannte Dienstunfähigkeitsversicherung (DU Klausel) im Vertrag mit integriert ist. Ohne DU Klausel begibt sich der Beamte in Gefahr bei einer eventuellen Dienstunfähigkeit, die ein Amtsarzt feststellt ohne Leistungen auszugehen. Im einzelnen heißt das:

Eine DU Klausel beinhaltet, dass sich die jeweilige Berufsunfähigkeitsversicherung mit Dienstunfähigkeitsversicherung bei der Leistungsprüfung der Entscheidung des Amtsarztes unterwirft. Ein Beamter kann zum Unterschied zu einem normalen Arbeitnehmer dienstunfähig werden und in den Ruhestand versetzt werden, die aber nach den herkömmlichen Berufsunfähigkeitbedingungen zu keiner Leistung führen würden und somit braucht die gewöhnliche Berufsunfähigkeitsversicherung auch keine Leistung erbringen. Achten Sie insbesondere auf die DU Klausel!
Der Dienstherr kann also unabhängig darüber entscheiden, ob ein Beamter dienstunfähig ist oder nicht. Dies kann zur Folge haben, dass die Leistung aus der BU-Versicherung verweigert wird, da der Beamte noch in der Lage ist, eine andere Tätigkeit auszuüben, die aufgrund seiner Ausbildung und Erfahrung ausgeübt werden kann und die der bisherigen Lebensstellung entspricht.
Ist DU Klausel = DU Klausel ?
Hier ist Vorsicht geboten denn einige private Berufsunfähigkeitsversicherung haben die Dienstunfähigkeitsklausel zwar nicht aus ihrem Bedingungswerk gestrichen, haben aber dafür gerade diese Klausel sehr abgeschwächt. Bei der Dienstunfähigkeitsversicherung unterscheiden wir daher bei den Gesellschaften zwischen
1. echte Dienstunfähigkeitsklausel 
2. unvollständige Dienstunfähigkeitsklausel
3. unechte Dienstunfähigkeitsklausel 
| DU-Klausel |
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Es gibt nur noch sehr wenige private Berufsunfähigkeitsversicherungen, die eine echte Dienstunfähigkeitversicherung anbieten. Nach unserem Wissen nur noch eine. Alle anderen Gesellschaften bieten entweder gar keine DU Versicherung bzw. nur noch die abgeschwächte Version an und diese sind zum größten Teil sehr schwammig! Wir raten Ihnen als Beamter grundsätzlich den Abschluss einer Dienstunfähigkeitsversicherung mit echter DU Klausel.
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