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Wer hat Anspruch auf Lohn bzw. Gehalt ?

Wieviel Anspruch Sie auf Lohn bzw. Gehalt haben können Sie in Ihrem Arbeitsvertrag nachlesen. Dort muss das Ihnen zustehende Gehalt festgelegt sein. Der Arbeitsvertrag muss nicht in schriftlicher Form vereinbart werden. Dieser kann auch mündlich erfolgen. Jedoch raten wir Ihnen immer Vereinbarungen rund um Ihr Gehalt oder auch andere Vereinbarungen schriftlich mit dem Arbeitgeber festzuhalten.

Im Arbeitsvertrag sind auch weitere Gehaltsleistungen (Grafikationen) niedergeschrieben. So zum Beispiel auch Zahlungen wie das Weihnachtsgeld oder Urlaubsgeld. Je nach Tarifvertrag ist es auch möglich noch weitere zusätzliche Sonderzahlungen zu erhalten.

Arbeitsausfall - wann wird mein Lohn bzw. Gehalt gezahlt ?

Der Arbeitsvertrag ist ein sogenannter Austausvertrag, dass heißt:

ohne Arbeit .... kein Lohn.

Doch auch hier gibt es Ausnahmen, wo der Arbeitnehmer auch bei Arbeitsausfall ein Recht auf sein Gehalt hat.

zum Beispiel:

- bei bezahlten Urlaub

- bei Krankheit

- vor und nach der Entbindung gemäß dem gesetzlichen Mutterschutz.

Weitere Aussnahmen für einen Anspruch auf Ihr Gehalt bzw. Lohn bei Arbeitsausfall sind:

Verhinderung aus persönlichen Gründen (§616 Satz 1 BGB)

mögliche Gründe können hier sein:

Umzug , Heirat, Beerdigung eines nahen Angehörigen, wichtige Behördengänge, Zeugenaussage vor Gericht, oder auch die Betreuung eines im Haushalt lebenden kranken Kindes unter 8 Jahren. Hier ist ein ärztliches Attest notwendig. Dieses muss bestätigen, dass das Kind krank ist und betreut werden muss.

Verhinderung wegen Stellensuche (§629 BGB / 616 Satz 1 BGB)

Wenn Ihr Arbeitsverhältnis bereits gekündigt worden ist, so können Sie von Ihrem Arbeitger verlangen, dass er Ihnen eine angemessene Zeit zur Arbeitsssuche gewährt. Zur Arbeitssuche gehören auch zum Beispiel Vorstellungsgespräche.

Der §629 BGB beinhaltet nicht die Verpflichtung bei Arbeitsausfall aufgrund einer Stellensuche auch die Gehaltsfortzahlung. Verpflichtung einer Fortzahlung Ihres Gehaltes ergibt sich aber aus dem § 616 Satz 1 BGB) in Verbindung mit einem gekündigten Arbeitsverhältnis.

Zahlungsverzug bei meinem Gehalt bzw. Lohn - Arbeitergeber zahlt kein Gehalt - was nun ?

Im Arbeitsvertrag ist festgelegt zu welcher Zeit Ihr Gehalt vom Arbeitgeber gezahlt werden muss. Wenn Ihr Gehalt trotz vertraglicher Regelung nicht pünktlich auf Ihren Konto ist, haben Sie als Arbeitnehmer das Recht auf Zurückhaltung Ihrer Arbeitsleistung bis Ihr Arbeitgeber das noch ausstehnede Gehalt bzw. die Gehälter bezahlt hat.

weitere Informationen rund um das Gehalt bzw. Gehälter

Hier können Sie sich direkt im Gehalt Rechner Ihr Gehalt ausrechnen

Gehalt für bestimmt Berufe bzw. Berufsgruppen finden Sie gleich hier unter dem Thema Gehalt

 

 

 

 




 

 

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