Was kann ein Schutzbrief alles versichern ?
Der KFZ Schutzbrief ist eine Zusatzleistung die auf Wunsch bei der KFZ Versicherung mit abgeschlossen werden kann.
Die Autoversicherung bieten hierzu verschiedene Schutzbriefleistungen an. Vom normalen Schutzbrief bis zum gehobenen Schutzbrief können Sie diesen je nach Versicherungsgesellschaft abschließen.
Welche Themen werden hier behandelt ?
- Schutzbrief Leistungen normal
- Welche Leistungen kann ein Schutzbrief erbringen?
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Schutzbriefleistungen normal
Der Schutzbrief in der normalen Version leistet zum Beispiel Im Falle einer Panne, eines Unfalls oder Diebstahls. Durch diese Ereignisse bekommt das versicherte Fahrzeug kostenfreie Hilfe durch den Versicherer zum Beispiel durch eine Pannenhilfe (Reparatur vor Ort) oder Abschlepphilfe. Die Kosten für einen normalen Schutzbrief sind sehr gering. Meistenteils nehmen die KFZ Versicherung nur ein paar Euro im Jahr für diese Zusatzleistung. Wir empfehlen auf jeden Fall den normalen Schutzbrief mit zu versichern.
Für Leistungsbewußte Versicherungsnehmer bieten mittlerweile auch die Autoversicherungen optimale Schutzbriefleistungen im gehobenen Leistungsniveau an. Auch hier sind die Beiträge im Gegensatz zu den Schutzbriefleistungen sehr gut.
Welche Leistungen kann ein Schutzbrief erbringen ?
Die Leistungen sind von Autoversicherung zu Autoversicherung unterschiedlich. Aus diesem Grund sollten Sie sich bei Ihrer KFZ Versicherung erkundigen welche Leistungen im Schutzbriefbereich angeboten werden.
Hier geben wir Ihnen eine detaillierte Übersicht mit Erklärungen, was ein Schutzbrief alles für Leistungen beinhalten kann.
1.) Pannenhilfe und Unfallhilfe
Wenn Sie unterwegs eine Panne oder einen Unfall haben und die Fahrt aufgrund des Ereignisses nicht fortsetzen können aber das Fahrzeug aufgrund eines Pannenhilffahrzeuges an Ort und Stelle wieder fahrbereit gemacht werden kann, so übernimmt der KFZ Schutzbrief bis zu einer bestimmten Summe die Instandsetzungskosten.
2.) Abtransport und Bergungskosten
Sie hatte eine Panne oder einen Unfall und Ihr Auto ist nicht mehr fahrbereit und benötigt technische Hilfsmittel zum Abtransport oder um geborgen zu werden. Hier werden ebenfalls die Kosten je nach Gesellschaft in einer bestimmten Höhe übernommen. Meistenteils werden die Bergungskosten in unbegrenzter Höhe übernommen.
3.) Mitfahrzeug im Schutzbrief
Wenn eine Panne oder einen Unfall gehabt haben und Ihr Fahrzeug kann innerhalb von einem Tag nicht mehr fahrbereit gemacht werden, übernimmt der Schutzbrief die Kosten für einen Mitwagen, in der Regel für maximal 7 Tage. (Die Kosten pro Tag variieren von Autoversicherung zu Autoversicherung). Die Kosten werden normalerweise ab einer Panne oder Unfall von mind. 50 km Luftlinie bezahlt.
4.) Übernachtung
Wenn Sie mindestens 50 km Luftlinie von Ihrem Wohnort entfernt eine Panne oder einen unfall gehabt haben und Ihr Fahrzeug kann nicht am Tag des Schadenfalles wieder repariert werden, so bezahlt der Schutzbrief auch Übernachtungskosten bis zu einer bestimmten Höhe. Als Alternative können Sie auch einen Mietwagen nehmen.
5.) Weiterfahrt und Rückfahrt
Wenn Sie eine Panne oder einen Unfall gehabt haben, der mindestens 50 km Luftlinie von Ihren Wohnort entfernt ist, so bezahlt der Autoschutzbrief auch Eisenbahnfahrten oder Flüge bis zu einer bestimmten Entfernung. Auch Taxifahrten können unter Umständen bis zu einem bestimmten Betrag in den Schutzbriefleistungen enthalten sein. Auch Fahrten von einer Person vom Wohnort zur Reparaturwerkstatt, um das Auto wieder abzuholen.
6.) Ersatzteilversand
Auch bei Pannen und Unfällen im Ausland wo Ersatzteile vor Ort für Ihr Auto nicht zu beschaffen sind um Ihr Auto fahrbereit zu machen, übernimmt der Schutzbrief je nach Gesellschaft auch die Kosten um die Ersatzteile schnellstmöglich zu beschaffen. (Versandkosten)
7.) Fahrzeug Rücktransport / Pick Up Service
Wenn kein Totalschaden vorliegt und Ihr Auto aufgrund einer Panne oder eines Unfalls länger wie 3 Tage am Schadenort nicht wieder repariert werden kann bzw. fahrbereit gemacht werden kann, so werden je nach Auto Schutzbrief die Kosten für den Rücktransport ersetzt. Der Schutzbrief kann sogar dafür sorgen, dass z.B. Mitreisende zu Ihrem Wohnsitz zurückgebracht werden (Pick-up Service)
8.) Unterstellung Ihres Fahrzeuges
Sie haben eine Panne oder einen Unfall (mindestens 50m Luftlinie) und Ihr Auto muss bis zur Wiederherstellung bzw. bis zum Transport untergestellt werden, so werden auch hier die Unterstellungskosten bis zu einem gewissen Zeitraum vom Schutzbrief übernommen.
9.) Schutzbriefleistungen bei Diebstahl oder Totalschaden
Wird Ihr Fahrzeug gestohlen oder hat einen Totalschaden (mindesten 50 km Luftlinie entfernt) so übernimmt der Schutzbrief die Leistungen für z.B. Mietwagen, Übernachtung, Weiterfahrt und Rückfahrt) Je nach Gesellschaft sind hier die Leistungen nachzufragen in welcher Höhe diese erstattet werden.
- Wenn Ihr Auto nach einem Diebstahl im Ausland wiedergefunden wird, so übernimmt der KFZ Schutzbrief hierfür bis zu einem bestimmten Zeitraum auch die Unterstellungskosten.
- Ihr Auto muss nach einem Totalschaden oder Diebstahl im Ausland verzollt oder verschrottet werden, so übernehmen auch manche KFZ Versicherungen die Kosten für die Verfahrengebühren bzw. die Kosten für die Verschrottung.
10.) Erkrankung Verletzung Tod im Ausland - welche Kosten übernimmt der gehobene Schutzbrief
Zum Beispiel bei einer Auslandreise mir Ihrem Auto sind Sie als Autfahrer oder auch Mitreisende erkrantk und bneötigen zur Aufrechterhaltung der Gesundheit dringend Medikamente, die vor Ort nicht zu erhalten sind, so übernimmt der Schutzbrief auch die Leistungen wie z.B. Organisation und Versand und der damit entstanden Kosten.
.... auch die Vermittlung im Ausland bei erkrankten Personen, wie z.B. die Möglichkeiten der ätzlichen Versorgung in Ihrer Nähe oder die Verbindung zwischen Ihren Hausartz der der behandelten Stelle vor Ort übernimmt der Schutzbrief die entstanden Kosten.
.... auch bei Fahrerausfall im Ausland, wenn z.B. der Fahrer aufgrund einer Krankheit oder Tod das Auto nicht mehr Fahren kann und keiner der Insassen ebenfalls fahren kann, übernimmt der KFZ Schutzbrief die der Abholung des Fahrzeuges oder übernimmt bei Selbstveranlassung die vereinbarte Kilometerpauschale
.... auch für Krankenrücktransport und Rückholung von Kindern sorgt der Schutzbrief. Wenn Sie während einer Reise erkrankt oder verletzt sind und von einem Arzt ein Rücktransport zum Wohnsitz angeordnet wird oder eine Betreuung von mitreisenden Kindern unter 16 Jahren nicht mehr möglich ist .... so übernimmt der Autoschutzbrief die Organisation für den gesamten Rücktransport der betroffenen person und ggf. auch die Betreuung der Kinder und die dafür anfallenden Kosten.
Sie sehen anhand der Leistungen, das ein Schutzbrief mit gehobenen Schutzbriefleistungen durchaus sinnvoll ist. In unserem Online Vergleichsrechner zur KFZ Versicherung können Sie ebenfalls auch die Schutzbriefleistungen mitberechnen
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Welche Gesellschaften nehmen am KFZ Versicherung teil ?
71 KFZ Versicherungen nehmen am Vergleich teil
(Stand: Oktober 2008 veröffentlicht von Aspect online)
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DVG Deutsche Versich.-Ges. Bremen
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HDI-Gerling
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Noch fehlende KFZ Versicherungen
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