Fristen zur Kündigung Ihrer KFZ Versicherung
Es gibt verschiedene Möglichkeiten wie Sie Ihre KFZ Versicherung kündigen können und somit zu einem günstigen KFZ Versicherer wechseln können. Es gibt die sogenannten ordentlichen Kündigungen und die außerordentlichen Kündigungen. Die Fristen und wann Sie kündigen können erläutern wir Ihnen hier. Ebenfalls können Sie unser Kündigungsschreiben zur KFZ Versicherung kostenlos downloaden.
ordentliche Kündigung Ihrer KFZ Versicherung
Ein Wechsel zu einem anderen KFZ Versicherer ist grundsätzlich zum Ende des Jahres möglich. Die Kündigung muss bei Ihrer alten Versicherung spätestens bis zum 30.11. in schriftlicher Form vorliegen. Dann kann Ihr Vertrag zum31.12.. des jeweiligen Jahres aufgehoben werden. Ein Vordruck zum Kündigungsschreiben Ihrer KFZ Versicherung steht Ihnen hier zum Download zur Verfügung.
KFZ Versicherung Kündigungsschreiben ordentliche Kündigung
außerordentliche Kündigung Ihrer KFZ Versicherung
Bei der KFZ Versicherung haben Sie verschiedene Möglichkeiten Ihren Versicherungsvertrag auch außerordentlich zu kündigen.

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Zum Thema KFZ Versicherung |
1. Sonderkündigungsrecht
a.) Sie haben die Möglichkeit Ihren KFZ Vertrag zu kündigen, wenn die KFZ Versicherung Ihren Beitrag erhöht hat.
b.) Sie haben ebenfalls ein Sonderkündigungsrecht, wenn Ihr KFZ Versicherer die Vertragsbedingungen geändert hat. Ebenfalls wenn die Typklasse oder Regionalklasse geändert worden ist.
Für diese beiden Sonderkündigungen haben Sie ein einmonatiges Sonderkündigungsrecht ab Zugang der Änderungsmitteilung. |

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KFZ Versicherung Kündigungsschreiben Sonderkündigung
2. Kündigung aufgrund Fahrzeugwechsel
Wenn Sie vorhaben Ihr Fahrzeug zu wechseln oder ein Fahrzeug neu zu zulassen, dann können Sie Ihre KFZ Versicherung ohne eine Kündigungsfrist wechseln. Sie brauchen auch keine Kündigung an Ihren KFZ Versicherer zu senden, dieses erledigt die zuständige Zulassungsstelle für Sie. Nachdem das "Alt Fahrzeug" abgemeldet worden ist, informiert die Zulassungsstelle Ihren alten Versicherer und dieser hebt den Vertrag auf. Wenn Sie bereits Beiträge zuviel eingezahlt haben, so erhalten Sie diese von dem KFZ Versicherer zurück.
3. Kündigung bei einem Schaden bzw. Autounfall
Sie haben auch die Möglichkeit Ihre KFZ Versicherung nach einem Schaden zu kündigen. Hierbei spielt es keine Rolle ob Ihr KFZ Versicherer den Schaden anerkannt oder abgelehnt hat. Sie haben hier die Möglichkeit innerhalb eines Monats nach Schadenabschluss die KFZ Versicherung zu kündigen.
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