.... und wieder eine Änderung zur Gesundheitsreform. Ab dem 01.01.2009 gibt es für Selbständige, die in der gesetzlichen Krankenversicherung abgesichert sind kein Krankentagegeld mehr.
Nur unter bestimmten Voraussetzungen können Selbständige diese Zusatzversicherung noch abschließen.
Freiwillig gesetzlich versicherte Selbstständige, die ab dem 1. Januar 2009 krank werden, haben ein problem:
Die Krankenkasse zahlt ihnen keinen Cent Krankengeld mehr. Der Anspruch endet im Zuge der Gesundheitsreform automatisch zum 31.12.2008.
Tragisch ist, dass gerade Selbständige auf ihr Krankengeld angewiesen sind, da sie im Gegensatz zu Angestellten keine Lohnfortzahlung erhalten.
Eine Absicherung von freiwillig gesetzlich versicherten Selbständigen ist nur noch dann bei den gesetzlichen Krankenkassen gewährleistet, wenn der Selbständige einen sogenannten Wahltarif abschließt. Damit bindet er sich allerdings 3 Jahre an seine gesetzliche Krankenversicherung und verzichtet somit auf das Sonderkündigungsrecht im Falle einer Beitragsanpassung bzw. Beitragserhöhung. Ebenfalls ist ein Wechsel in die private Krankenversicherung in dieser Zeit nicht möglich. Damit nimmt der Kunde auch mögliche Leistungskürzungen hin!
Die Leistungen in der privaten Krankenversicherung (PKV) sind hingegen vertraglich festgelegt und bieten den Selbständigen somit einen umfassenden Schutz vor unerwünschten Änderungen.
Ein Vergleich zur privaten Krankenversicherung oder Krankentagegeldversicherung lohnt sich auf jeden Fall. Bevor Sie sich auf 3 Jahre festlegen lassen empfehlen wir Ihnen verschiedene Angebote von privaten Krankenversicherungen einzuholen und diese mit den jetzigen Leistungen Ihrer gesetzlichen Versicherung zu vergleichen.
Gesundheit wird teurer. Vergleichen Sie online und finden Sie die richtige Versicherung.

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