Als Mieter aber auch als Vermieter können Sie sehr schnell in Mietrechtsstreitigkeiten geraten. Gerade bezüglich der Nebenkostenabrechnung gibt es tausende von Rechtsstreitfällen, die vor Gericht landen. Aus diesem Grund sollten Sie sich an aller erster Stelle rechtlich gegen dieses absichern .. mit einer Mietrechtsschutz Versicherung bzw. für Vermieter mit einer Vermieterrechtsschutz Versicherung.
Die Beitriebskosten und Nebenkosten sind zwischen Mieter und Vermieter Streitthema Nummer 1. Der deutsche Mieterbund hat bereits darauf hingewiesen, dass jede 2. Nebenkostenabrechnung zu hoch ist !
Die Nebenkostenabrechnung muß übersichtlich und nachvollziehbar für den Mieter sein !
.... dieses fordert auch der Gesetzgeber von den Nebenkostenabrechnungen. Diese sollen übersichtlich gegliedert und vor allem auch nachvollziehbar für den Mieter sein. In der Nebenkostenabrechnung muss immer eine Zusammenstellung der Gesamtkosten, der Verteilerschlüssel, die Berchnung des Mieteranteils und die bereits geleisteten Vorauszahlungen enthalten sein. Hier können Sie einsehen wie eine Nebenkostenabrechnung aussehen sollte:
Beispiel Nebenkostenabrechnung
Wenn Sie der Meinung sind zu hohe Nebenkosten bezahlen zu müssen, schützt Sie als Mieter das rechtzeitige Einlegen eines Widerspruchs.
Häufig zu hohe Nebenkosten aufgrund:
- der Wohnungsgröße
Messen Sie in jedem Fall Ihre Wohnung nochmals nach. Viele Vermieter geben eine viel zu große Wohnfläche für die Abrechnung an.
- Wohnungsleerstand
Sollten in einem Mehrfamilienhaus Wohnungen leer stehen, so dürfen diese nicht auf Ihre Nebenkosten umgeschlagen werden. Die Kosten hierfür muss alleine der Vermieter tragen. Oftmals werden aber diese Kosten den anderen Mietern auf die Nebenkosten umgeschlagen.
- Hausmeister - Hausmeisterarbeiten
Dürfen nicht auf die Nebenkosten umgeschlagen werden. Dieses ist unzulässig.
- Wartungsarbeiten
Hier müssen Sie als Mieter nur für heizung, Aufzug und Stromanlage bezahlen. Alle anderen Wartungsarbeiten sind Sache des Vermieters
- Sollte der Vermieter die Nebenkostenabrechnung nicht spätestens 12 Monate nach Ende der Abrechnungsperiode geschickt haben, müssen Sie als Mieter die Nachforderung nicht bezahlen.

Wohnungsrechtsschutz Vergleich
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