In 2008 sind viele Veränderung bezüglich des Versicherungsvertragsgesetz (VVG) laut dem EU Gesetz zum Vorteil des Kunden in Kraft getreten.
1.) Die Kfz-Versicherung kann sich nun nicht mehr pauschal auf grobe Fahrlässigkeit des Versicherten berufen und so ihre Eintrittspflicht verneinen.
2.) Die Kündigungsfristen wurden ebenfalls im Schadenfall gelockert. War man bislang auch nach einem Schadensfall in der Regel auf die ordentliche Kündigung zum Jahresende verwiesen, ist es nun möglich, die Versicherung vorzeitig - in der Regel binnen einer Monatsfrist - zu kündigen und zu einem anderen Anbieter zu wechseln. Die anteilige Versicherungsprämie für das restliche Jahr wird dann erstattet.
Sind Sie mit Ihrer Police noch auf den neuesten Stand ! ... ............... oder hat sich bereits Ihr Beitrag für das nächste Jahr erhöht ?
Auch in diesem Jahr lassen sich wieder viele hunderte von Euros sparen. Laut Spiegel Online gibt es bei den KFZ Versicherungen sogar Preisunterschiede bis zu 3.000 Euro, wenn es z.B. um Fahranfänger geht.
Ebenfalls haben die unabhängigen Treuhänder für die KFZ Versicherungen haben wieder neue Einstufungen in den Typklassen und Regionalklassen vorgenommen.
Verbraucherschützer empfehlen jedes Jahr auf`s Neue einen Tarifvergleich zu starten und bei höheren Prämien den Anbieter zu wechseln - die Frist dazu läuft ab. Sie können noch bis zum 30.11.2008 fristgerecht kündigen.
Makler24 arbeitet mit dem Testsieger im Bereich Autoversicherung Vergleich zusammen. Bis zum Stichtag, den 30.11.2008 können Sie noch fristgerecht Ihre alte KFZ Versicherung und kündigen !
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Ihr Makler24 Team
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