Als Halter bzw. Besitzer von Pferden sind Sie zwar nicht gesetzlich verpflichtet eine Pferde Haftpflicht Versicherung abzuschließen ... aber als verantwortungsbewußter Pferdehalter sollten Sie dieses auf jeden Fall tun, denn der Gesetzgeber hat festgelegt, dass jeder Besitzer bzw. Pferdehalter unterliegt nach §833 (BGB) der Gefährdungshaftung. Wird durch Ihr Pferd eine Dritte Person an seiner Gesundheit oder seinem Vermögen geschädigt, so sind Sie dafür in unbegrenzter Höhe haftbar zu machen. Denn wie auch bei vielen anderen Haftpflichtrisiken sind Sie als Halter verantwortlich für alle Schäden, die Ihre Pferde bzw. Ihre Pferde anrichten können und dieses sollte man auf gar keinen Fall unterschätzen. Pferde handeln instinktiv und so kommt es auch häufig zu schwerwiegenden Schäden bei der Pferdehaftpflicht.
Beispiele:
- Ihr Pferd scheut und verursacht einen Verkehrsunfall
- Ihr Pferd scheut und verletzt dabei einen Fußgänger
Die Pferdehaftpflicht Versicherung übernimmt gerade diese Schadenfälle. Die Pferde Haftpflicht prüft zunächst ob Sie haftpflichtig zu machen sind.... wenn nein wehrt die Versicherung die Schadenersatzansprüche für Sie ab ... wenn nötig auch vor Gericht.
Sollte sich herausstellen, dass Sie haftbar zu machen, wird die Pferdehaftpflichtversicherung die Wiedergutmachung für Sie übernehmen.
Eine günstige Pferdehaftpflicht können Sie nur durch einen Pferdehaftpflicht Vergleich erhalten. Denn nur so haben Sie die Möglichkeit verschiedene Pferdehalterhaftpflicht Versicherungen nach Leistungen und Beiträge zu vergleichen.
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