Versicherungsumfang:
Versichert gelten sämtliche Teile, die zur stationär installierten und gewerblich genutzten Photovoltaikanlage gehören
Hierzu zählen:
- Einspeise- und Erzeugungszähler
- Gleich- und Wechselstromverkabelungen
- Hausverteilerkästen (bei gleichzeitigen Schaden an der PVA)
- Modultragkonstruktionen
- Montageset
- Slarmodule
- Überspannungsschutzeinrichtungen
- Wechselrichter
- ... sowie die erforderlichen Installations- und Montagearbeiten
Welche Gefahren sind in der Photovoltaikanlagen Versicherung versichert ?
Bedienungsfehler, Ungeschicklichkeit oder Vorsatz Dritter
Sabotage, Vandalismus
Konstruktions-, Material- oder Ausführungsfehler
Kurzschluss, Überstrom oder Überspannung
Brand, Blitzschlag, Explosion, Anprall oder Absturz eines Luftfahrzeugs, seine rTeile oder seiner Ladung sowie Schwelen, Glimmen, Sengen, Glühen oder Implosion
Wasser und Feuchtigkeit
Sturm, Frost, Eisgang, Schneedruck, Überschwemmung
Tierbiss
..... darüber hinaus sind Schäden durch Abhandenkommen (Diebstahl, Einbruchdiebstahl, Raub oder Plünderung) versichert.
Die starken Leistungen der Solar Protect Versicherung auf einem Blick:
Umfangreiche All Risk Deckung inklusive Abhendenkommen
Beitragsfreie Ertragsausfallversicherung bei einer Anlagenleistung von bis zu 50 kWp inklusive Einspeisevergütung des Energieversorgungsunternehmens
Neuwertversicherung im Totalschaden ohne Abzüge
Investitionskostenversicherung sämtlicher Einzelkomponenten
Vorsorgeversicherung von 20% der Versicherungssumme, maximal 25.000 Euro. Anlagen mit einer Versicherungsumme über 2.0 Millionen Euro sowie Versicherung von Freiland- und Bodenanlagen auf Anfrage
Zusätzliche, beitragfreie Kostenabdeckung im Schadenfall bis zu 15.000 Euro je Kostenart für Aufräumungs-, Dekontaminations- und Entsorgungskosten, Bewegungs- und Schutzkosen, Kosten für Gerüststellung, Bergungsarbeiten, Kosten für Luftfracht; mitversichert sind bis zu 5.000 Euro Feuerlöschkosten, Gebäudeebschädigungen, schadenbedingte Arbeiten an Dächern und Fassaden sowie Schadensuchkosten.
Beitragsnachlass von 10% bei Photovoltaikanlagen auf Gebäuden mit Blitzschutzanlagen; zusätzlicher Beitragsnachlass von 5% bei regelmäßig gewarteten Blitzschutzanlagen
Der Technologiefortschritt gilt mitversichert
Beispiel Abrechnung zur Ertragsausfallversicherung von Photvoltaikanlagen:
Der nachgewiesene Ertragsausfall bei Totalausfall wird bei Anlagen bis zu 50 kWp nach folgenden Tagesentschädigungen berechnet:
- 2,50 Euro je kWp in den Monaten von April bis September
- 1,50 Euro je kWp in den Monaten Oktober bis März
Bei Anlagen über 50 kWp wird bei Totalausfall der nicht erlöste Ertrag nach folgendem Berechnungsschema ersetzt:
Jahresertragsausfall-Versicherungssumme: 365 x Anzahl der Ausfalltage x Faktor
- 1,7 in den Monaten Juni bis August
- 1,3 in den Monaten April, Mai und September
- 0,5 in den Monaten Oktober bis März
Bei Teilschäden wird der nicht erlöste Ertrag aus dem Verhältnis des beschädigten zum unbeschädigten Anlagenteil ermittelt. Grundlage bilden die Abrechnungsunterlagen.
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