| weitere Versicherungen für Selbständige und Freiberufler |
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| kostenloser Online Rechner zur PKV |
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Online Versicherungsvergleich für die PKV - kostenlos und mit Sofortergebnis |
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Die private Krankenversicherung (PKV) bietet Ihnen zahlreiche Möglichkeiten sich zu versichern. Sie können wählen zwischen einfachen und günstigen Basistarifen, Standardtarifen oder auch Komforttarifen. Je nach dem was Ihr Geldbeutel zu lässt oder wo Ihre Wünsche liegen, die PKV gibt Ihnen hier die richtige Lösung. Bei all den verschiedenen Tarifen ist eine Auswahl sehr schwierig . Somit lohnt sich immer ein PKV Vergleich. Wir empfehlen Ihnen verschiedene Tarifvarianten einfach einmal durchzurechnen um zu sehen, welche Versicherungen nach Ihren Eingaben, Ihnen den günstigsten bzw. leistungstärksten Versicherungsschutz anbietet.
Folgende Themen im Überblick:
Wie vergleichen Sie im PKV Vergleich richtig ?
Was müssen Selbständige beim PKV Vergleich beachten
Was müssen Selbständige beim PKV Vergleich beachten
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| Wie vergleichen Sie im PKV Vergleich richtig |
Unser Onlinerechner zum PKV Vergleich ist sehr einfach gestaltet. Sie können hier individuell Ihre Daten eingeben und die dazu gewünschten Leistungen .... eben dass was Ihnen wichtig ist.
Sie können bei uns wählen zwischen einen Grunschutz (wie gesetzliche Leistungen), Standard Schutz oder auch einen starken Versicherungschutz. Weiterhin haben Sie die Möglichkeit zwischen Mehrbettzimmer, Einbettzimmer oder auch Zweitbettzimmer zu wählen. Krankentagegelder und Krankenhaustagegeld können Sie ebenfalls mit in dem PKV Vergleich mit einbeziehen. Wichtig ist ebenfalls die Selbstbeteiligung, die Sie wählen können. Je nach dem wie hoch diese ist, können Sie Ihren Beitrag günstiger gestalten.
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| Was müssen Selbständige beim PKV Vergleich beachten |
Selbständige und Freiberufler können nach wie vor in die PKV wechseln. Aber was sollten insbesonderte Selbständige und Freiberufler bei der Berechnung im PKV Vergleich beachten.
1. Wenn Sie als Selbständer Familie mit Kindern haben, müssen die Kinder grundsätzlich bei dem Elternteil versichert werden, deren Einkommen am höchsten ist. Zum größten Teil liegt das höhere Einkommen bei dem Selbständigen. Somit müssen Sie bei dem PKV Vergleich für jede Person einzeln den Beitrag berechnen. Natürlich müssen Sie und die Kinder bei einer Krankenversicherung versichert werden. Sie haben nicht die Möglichkeit sich jeweils die Günstigste herauszusuchen und z.B. die Kinder bei einer Gesellschaft und Sie bei einer anderen privaten Gesellschaft abzusichern.
Wenn Sie Kinder haben l lohnt es sich mehrfach den PKV Tarifrechner zu benutzen.
2. Selbständige sollten immer ein Krankentagegeld abschließen. Dieses sichert bei einem Arbeitsausfall aufgrund Krankheit oder Unfall Ihren Verdienstausfall. Oftmals wird dieses Risiko unterschätzt und erst im Krankheitsfall merkt man, dass man ohne Einkommen ist. Wir empfehlen hier je nach Einkommen ein Krankentagegeld mindestens ab dem 8-15 Tag einzuschließen. |
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| Was müssen Angestellte und Arbeiter beim PKV Vergleich beachten |
Arbeitnehmer, die oberhalb der Beitragsbemessungsgrenze liegen, können unter bestimmten Voraussetzungen ebenfalls in die PKV wechseln. Wenn Sie in die PKV wechseln möchten, sollten Sie bei dem PKV Vergleich folgendes beachten.
- Wenn Sie als Arbeitnehmer Kinder haben, müssen diese immer bei dem Elternteil versichert werden, deren Einkommen am höchsten ist. Anders wie bei der gesetzlichen Krankenkassen, müssen Sie alle Personen, die der privaten Krankenversicherung beitreten möchten, separat berechnen. Das heißt Sie müssen für jede einzelne Personen einen PKV Vergleich starten. Am Ende Ihres Vergleichs müssen alle Personen bei einer privaten Krankenversicherung abgesichert werden.
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weitere Themen zur privaten Krankenversicherung und gesetzlichen Krankenversicherung (GKV und PKV)
- PKV Vergleich
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Beiträge werden nicht nach dem Einkommen berechnet
Behandlung als Privatpatient
individuelle Tarifauswahl von Standart bis hin zu Komforttarifen
Beiträge können durch eine Selbstbeteiligung deutlichgesenkt werden
Beitragsrückerstattung bis zu 6 Monate, je nach Tarifwahl bei Nichtinanspruchnahme
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