Wichtige Fragen und Antworten zur Saisonkennzeichen
| Saisonkennzeichen beantragen |
Das Saisonkennzeichen ist wie das ganz normale Kennzeichen zu behandeln. Einziger Unterschied besteht darin, dass das Saisonkennzeichen nur für einen bestimmten Zeitraum genutzt werden kann.
Um das Saison Kennzeichen zu beantragen, benötige Sie für die Zulassungsstelle eine EVB Nummer (früher Doppelkarte). Diese können Sie bei uns um Onlinerechner direkt anfordern. Wenn Sie die EVB Nummer haben können Sie Ihr Fahrzeug bei der Zulassungsstelle für die Saison anmelden.
Folgende Unterlagen benötigen Sie für die Zulassung des Saisonkennzeichen:
- gültiger Personalausweis des Fahrzeughalters oder Reisepass mit aktueller Meldebescheinigung
- bei Vertretung: schriftliche Vollmacht des Fahrzeughalters sowie Personalausweis oder Reisepass mit aktueller Meldebestätigung des Bevollmächtigten
- bei Unternehmen:
- wenn natürliche Person: Gewerbeanmeldung
- wenn juristische Person: Gewerbeanmeldung und Handelsregisterauszug
- wenn Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR): Gesellschaftervertrag plus schriftliche Vollmacht der laut Vertrag zeichnungsberechtigten Personen
- bei Minderjährigen: zusätzlich von allen Erziehungsberechtigten unterzeichnete, schriftliche Vollmacht und Personalausweisw aller Erziehungsberechtigten
- Versicherungsbestätigung inklusive Angabe des Saisonzeitraums
- bei Halterwechsel oder Umkennzeichnung: Fahrzeugbrief bzw. Betriebserlaubnis (für zulassungsfreie Fahrzeuge mit Kennzeichenpflicht)
- Fahrzeugschein (wenn bis zum 30. September stillgelegt) oder Bescheinigung über die Abmeldung/Stilllegung
- Bescheinigung zur gültigen Abgasuntersuchung (AU) und zur letzten Hauptuntersuchung (HU). War die Hauptuntersuchung im Ruhezeitraum fällig, muss sie im ersten Monat des Betriebszeitraums nachgeholt werden.
- bisherige Kennzeichen
- ggf. Bestätigung der Wunschkennzeichen-Reservierung
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| Für welchen Zeitraum gilt das Saisonkennzeichen |
2 Monate bis höchstens 11 Monate können Sie das Fahrzeug in der Saison fahren. Der Zeitraum des Saisonkennzeichen wird bei der Zulassungsstelle festgelegt. Dementsprechend wird auch das Kennzeichen später ausgestellt. Eine Änderung der Saison ist ab diesem Zeitraum nicht mehr möglich, es sei denn Sie beantragen eine neue EVB Nummer und lassen das Saisonkennzeichen bei der Zulassungsstelle ändern.
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| Wird der Schadenfreiheitsrabatt / die Prozente beim Saisonkennzeichen angerechnet ? |
Das Fahrzeug muss mindestens 6 Monate mit einem Saisonkennzeichen angemeldet bzw. versichert sind, damit der Schadenfreiheitsrabatt angerechnet werden kann. Aus diesem Grund sind die meistens Autos bzw. PKW 7 Monate bei der jeweiligen Autoversicherung versichert.
Sollte Ihre Autoversicherung während der Saison kürzer wie 6 Monate sein, so werden Ihre Prozente bzw. der Schadenfreiheitsrabatt nicht angerechnet!
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| Welche Vorteile hat das Saisonkennzeichen? |
Die Autoversicherung wird für einen bestimmten Zeitraum (Saison) abgeschlossen. Dadurch wird der Beitrag in der Autoversicherung erheblich gemindert, denn Risiko eines Unfalls wird geringer. Die meisten Saisonkennzeichen sind zwischen März und Oktober angemeldet. Dadurch, dass die Fahrzeuge während des Winters nicht genutzt werden, ist auch das Risiko eines Schadens um ein vielfaches geringer. Dieses belohnen die die KFZ Versicherungen!
Des Weiteren fallen die Kosten für die Anmeldung und Abmeldung.
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| Was passiert, wenn die Saison vorbei ist ? |
Angenommen, Ihr Saisonkennzeichen ist für den Zeitraum von März-November zugelassen. Der Versicherungsschutz endet dann Ende November und das Fahrzeug darf nicht mehr gefahren werden.
Sie als Versicherungsnehmer brauchen ab diesem Zeitpunkt nichts zu unternehmen, da bereits bei der Zulassung bzw. Beantragung des Saison Kennzeichen der Zeitraum für den Versicherungsschutz festgelegt worden ist. Sowohl die Zulassungsstelle wie auch Ihre Autoversicherung wissen, wie lange das Fahrzeug gefahren werden darf. Wenn die nächste Saison dann wieder im März anfängt, können einfach wieder Ihr Auto aus der Garage holen und fahren. Eine erneute Zulassung des Saisonkennzeichens ist nicht nötig.
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| Unterschiede Normales Kennzeichen / Saisonkennzeichen |
Beim Saisonkennzeichen darf das Fahrzeug nur für einen bestimmten Zeitraum im Jahr gefahren werden. (mindestens 2 Monate / höchstens 11 Monate) Dieses wird bei der Anmeldung festgelegt. Beim normalen Kennzeichen hingegen können Sie das ganze Jahr das Auto benutzen.
Des Weiteren sehen die Kennzeichen unterschiedlich aus. Beim Saisonkennzeichen ist auf dem Kennzeichen der Zeitraum der Saison vermerkt. Zum Beispiel von 03/11 oder von 04/10. Somit kann bei einer Fahrzeugkontrolle sofort festgestellt werden, ob Sie noch im versicherten Zeitraum das Saisonkennzeichen nutzen.
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