Selbständige, die aus einem Angestelltenverhältnis kommen
Selbstständigeund Freiberufler unabhängig von der Höhe ihres Einkommens können sich ohne Kündigungsfristen privat versichern wenn diese mindestens 12 Monate Ihrer Vorversicherungszeit in der gesetzlichen Krankenversicherung erfüllt haben. Die gesetzliche Regelung sieht sogar vor, dass Selbständige, die aus einem Angestelltenverhältnis kommen, sich innerhalb von 3 Monaten rückwirkend entscheiden können, ob man freiwillig in der gesetzlichen Kasse bleibt oder zu einer privaten Krankenversicherung welchseln möchte.
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Selbständige, die nach der 3 Monatsfrist in die private Krankenversicherung wechseln möchten
können mit einer 2 Monatsfrist in die private Krankenversicherung wechseln
Selbständige, die vorher arbeitslos waren
..... können sich sofort privat versichern
Selbständige ohne Vorversicherung
War man zuletzt nicht wenigstens 12 Monate ununterbrochen in der gesetzlichen Kasse versichert (oder insgesamt mindestens 24 Monate innerhalb der letzten 5 Jahre), fällt man aus der GKV heraus. Dann muss man sich sofort privat versichern!
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